Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Mandanten im Inland und Ausland bei allen arbeitsrechtlichen Themen.
Tel: 0341 / 21 58 90 | Kontaktformular »
Person
Themen
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind
- Kündigung: Klage, Abfindung, Form, Fristen etc.
- Aufhebungsvertrag: Anfechtung, Form, Inhalt, Sperrzeit etc.
- Lohn / Gehalt / Mindestlohn: Höhe, Verfall, Provision, Tantieme, Sittenwidrigkeit etc.
- Urlaub: Abgeltung, Gewährung, Verfall etc.
- Befristung: Unwirksamkeit, unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsgründe etc.
- Zeugnis: Erteilung, versteckter Inhalt, Berichtigung etc.
- Geschäftsführer, Vorstände: Anstellungsvertrag, Abberufung, Kündigung, Schadensersatz etc.
- Leitende Angestellte: Kündigung, Abfindung etc.
- Arbeitsvertrag: Gestaltung, Beratung, Unwirksamkeit
- Betriebsvereinbarung: Betriebsrat, Arbeitgeber, Verhandlung, Inhalt
- Tarifvertrag: Geltung, Anwendung
- Ausbildungsverhältnis: Kündigung etc.
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Hintergrund
Erfahrung & Fachkompetenz
Ich bin sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig, da ich davon überzeugt bin, nur in Kenntnis der jeweiligen Situation der anderen Seite meinen jeweiligen Mandanten rechtlich und taktisch perfekt beraten zu können.
Als Rechtsanwalt war ich zunächst in einer der größten deutschen Anwaltskanzleien tätig und konnte dort wertvolle Erfahrungen sammeln. Seit 2008 bin ich Gründungsgesellschafter der Partnerschaftsgesellschaft Fautz Zorn Dolling Rechtsanwälte Steuerberater in Leipzig. Somit verfüge ich über die nötigen personellen und technischen Ressourcen, auch komplexe und arbeitsaufwendige Mandate kompetent zu bearbeiten. Weiterhin bin ich dadurch in der Lage, meinen Mandanten auf kurzem Wege auch die Fachkompetenz meiner in anderen Rechtsgebieten spezialisierten Kollegen nutzbar zu machen.
Pflichtangaben
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zorn ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen (aufsichtsführende Stelle). Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 9.3.2000 (BGBl. I S. 182)
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter Downloads.
Vermögensschadenshaftpflichversicherung:
ERGO Versicherung AG, Deckungssumme pro Schadensfall 1.000.000 Mio. EUR
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